Burnoutberatung Frankfurt

spalte2-header

AGB INTUERE - Burnoutberatung-Frankfurt

Nachfolgend stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für INTUERE, Beratungs- und Informationsstelle für Burnout, Berger Straße 200, 60385 Frankfurt (Ersteller). Diese gelten für jegliche vertragliche Vereinbarungen mit dem Ersteller, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Nichtverbrauchern.

§ 1 Begriffsklärungen, Definitionen
1. Der Ersteller betreibt eine Beratungs- und Informationsstelle für Burnout.
2. Der Ersteller bietet gegen Entgelt Beratung, Begleitung und Information an für Personen, die einem Burnout vorbeugen möchten, für von einem Burnout Betroffene als auch für Dritte wie z.B. Unternehmen, deren Mitarbeiter Prävention betreiben wollen oder von einem Burnout betroffen sind.
3. Bei der Tätigkeit des Erstellers handelt es sich um Beratung, Begleitung sowie Information bei und über die Erkrankung Burnout sowie die Prävention von Burnout.
4. Beim Angebot des Erstellers handelt es sich nicht um Rechtsberatung in irgendeiner Form. Für Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen wird verwiesen auf entsprechend tätige Hilfestellen bzw. auf einen Rechtsanwalt.
5. Die Tätigkeit des Erstellers kann und soll nicht eine Heilbehandlung ersetzen. Sie beschränkt sich auf Beratung, Begleitung und Information. Für Heilbehandlungen wird explizit verwiesen auf Einrichtungen, die Heilbehandlungen durchführen.
6. Die obigen Ausführungen und Definitionen gelten für sämtliche Tätigkeitsbereiche des Erstellers ebenso wie für sämtliche öffentlichen Auftritte, insbesondere auch die Webseite www.burnoutberatung-frankfurt.de.

§ 2 Pflichten des Erstellers
1. Der Ersteller bietet Beratung, Begleitung und Information zum Thema Burnout für Privatpersonen (Gefährdete, Betroffene, Angehörige, Partner und Freunde) und Firmenkunden.
2. Die Tätigkeit für Gefährdete und Betroffene stellt sich insbesondere folgendermaßen dar: Beratung zur Prävention von Burnout, zum Umgang mit Burnout, Informationen über das Krankheitsbild Burnout, dessen Phasen, Folgen und Auswirkungen, Aufklärung über Therapiemöglichkeiten und zusätzliche unterstützende Maßnahmen, Beratung zu Bewältigungsstrategien im privaten und beruflichen Alltag vor, während und nach einem Burnout, Beratung zu und Unterstützung bei der Erledigung von administrativen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit einem Burnout erforderlich werden können (hier wird nochmals betont, dass dies keine Rechtsberatung beinhaltet)
3. Die Tätigkeit für Angehörige (inkl. Partner und Freunde) stellt sich insbesondere folgendermaßen dar: Informationen über das Krankheitsbild Burnout, dessen Phasen, Folgen und Auswirkungen, Beratung zum Umgang mit Betroffenen und Möglichkeiten, Betroffenen zu helfen, Beratung zu Bewältigungsstrategien bei Burnout in der Familie/bei Angehörigen und Freunden.
4. Die Tätigkeit für Firmenkunden stellt sich insbesondere folgendermaßen dar: Beratung zur Prävention von Burnout auf allen Mitarbeiterebenen gemäß Auftrag, Informationen über vorbeugende Maßnahmen, Aufklärung über das Krankheitsbild Burnout, dessen Folgen und Auswirkungen, insbesondere auf die berufliche Tätigkeit, Beratung zum Umgang mit betroffenen Arbeitnehmern, Beratung zur internen und externen Kommunikation zum Thema Burnout und Umsetzung.
5. Die jeweils konkreten Tätigkeiten verbleiben der Vereinbarung der Vertragsparteien. Diese werden vor Beginn der Tätigkeit gemeinsam abgesprochen.
6. Die Terminabsprache erfolgt ebenfalls individuell. Der Ersteller hat in einer laufenden Kundenbetreuung das Recht, Termine nicht wahrzunehmen bzw. zu verschieben, falls dies erforderlich bzw. die Wahrnehmung mit anderen Terminen des Erstellers kollidiert.
7. Der Ersteller verpflichtet sich, alle ihm durch den Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und in Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrags.

§ 3 Pflichten des Kunden
1. Ein Einzeltermin gilt nach mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung als verbindlich und verpflichtet beide Parteien, den Vertrag zu erfüllen. Wenn der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen kann, verpflichtet er sich, diesen mindestens 24 Std. vor Beginn abzusagen. Dies kann mündlich, per E-Mail oder SMS erfolgen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, ist der Ersteller berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten voll in Rechnung zu stellen. Sollte der Ersteller einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen einen Alternativtermin anzubieten und ihn unverzüglich darüber zu informieren. Dies kann mündlich, per E-Mail oder per SMS erfolgen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die aus der Tätigkeit des Erstellers entstehenden Kosten zu begleichen.
3. Die Kosten für die Beratung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen sind jeweils fällig in vollem Umfang vor dem Beratungstermin in bar. Bei wiederkehrenden Leistungen ist eine Vorauszahlung zu leisten in Höhe des zu erwartenden Tätigkeitsumfangs. Dies gilt auch, wenn während einer Betreuung Tätigkeiten hinzukommen, die weitere Kosten auslösen.
4. Sollten sich bei Ende der Tätigkeit eine Über-/Unterzahlung ergeben, sind die beiden Parteien verpflichtet, diese jeweils zurückzuerstatten.

§ 4 Kosten
1. Für die Tätigkeit des Erstellers entstehen die folgenden Honorarkosten für Privatpersonen: 30 Minuten 80 Euro, 60 Minuten 80 Euro, 90 Minuten 120 Euro, jeweils inklusive MwSt. 
2. Abweichend davon kann eine individuelle Pauschale vereinbart werden. Diese erfordert jedoch einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien mit ausführlicher Nennung sämtlicher darin enthaltener Tätigkeiten sowie der dafür angesetzten Dauer. Sollte die tatsächliche Dauer die genannte um mehr als 10 Prozent übersteigen, erhöht sich die Pauschale entsprechend der zusätzlichen Dauer.
3. Firmenkunden erhalten für die Tätigkeit des Erstellers ein individuelles Angebot auf Basis eines Kostenvoranschlags.
4. Für Tätigkeiten außerhalb des Stadtgebiets des Firmensitzes des Erstellers entstehen zusätzlich Reisekosten, die der Kunde zu erstatten hat. Diese richten sich nach dem vom Ersteller gewählten Transportmittel. Zu erstatten sind entweder die tatsächlichen Kosten des Reisemittels (Zug/Flugzeug) oder die mit dem PKW gefahren Kilometer (0,40 € pro gefahrenem Kilometer).

§ 5 Anfall der Kosten
1. Die Kosten des Erstellers entstehen mit vertraglicher Vereinbarung der Tätigkeit bzw. mit deren tatsächlicher Inanspruchnahme.
2. Die Kosten sind von Privatpersonen (Gefährdeten, Betroffenen, Angehörigen, Freunden und Partnern) sind fällig zu Beginn der Tätigkeit. Solange diese nicht entsprechend § 4 dieser AGB entrichtet sind, ist der Ersteller nicht zur vertraglichen Tätigkeit verpflichtet.
3. Die Kosten sind von Firmenkunden zu begleichen spätestens 14 Tage nach Ende der Tätigkeit unabhängig des Zeitpunkts der Rechnungsstellung. Der Ersteller bemüht sich, zeitnah eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen.
4. Der Kunde kann vom vereinbarten Vertrag zurücktreten bis 4 Wochen vor vereinbartem Beginn der Tätigkeit. Tritt der Kunde weniger als 4 Wochen, aber mehr als 2 Wochen vorher zurück, entsteht für den Ersteller ein Kostenanspruch in Höhe der Hälfte der vereinbarten Kosten. Tritt der Kunde weniger als 2 Wochen vor Beginn der Tätigkeit zurück, steht dem Ersteller die gesamt vereinbarte Vergütung zu. Grund dafür ist, dass der Ersteller sich auf seine Tätigkeit vorbereiten muss und bereits vor Tätigkeitsbeginn nicht unerheblichen Zeitaufwand dafür aufwenden muss.
5. Im Rahmen von Firmenworkshops und Firmenveranstaltungen trägt der Kunde sämtliche Folgekosten, die durch die Stornierung entstanden sind und die der Kunde durch die Stornierung zu vertreten hat.

§ 6 Kündigung
1. Eine Kündigung des Vertrags ist ebenso möglich wie der Rücktritt nach § 5 Abs. 4 und 5. Einzelberatungstermine enden mit ihrer Erbringung.
2. Eine Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.
3. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Insbesondere kann der Ersteller dann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde eigene Mitwirkungspflichten verletzt, sich unangemessen verhält oder die Kosten nicht zahlt.

§ 7 Haftung
1. Der Ersteller haftet dem Kunden gegenüber nur im gesetzlich nicht abdingbaren Rahmen.
2. So wird eine Haftung für Schäden ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden gegenüber Verbrauchern.
3. Die Beratungen von Betroffenen beinhalten keine heilkundlichen Aspekte. Eine Haftung für eine etwaige Verschlechterung des Gesundheitszustands des Kunden wird deshalb in soweit ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wenig erfolgt eine rechtliche Beratung. Auch für Schäden aus Auseinandersetzungen mit Behörden, Gerichten, usw. kann somit keine Haftung übernommen werden.
4. Die Beratungshaftung in den definierten Geschäftsfeldern lt. § 1 wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 8 Schlussbestimmungen
1. Diese AGB gelten gegenüber jedermann. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, werden diese durch wirksame ersetzt, die dem Gewollten weitest möglich entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
3. Soweit Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig sind, ist alleiniger Gerichtsstand das für den Sitz des Erstellers zuständige Gericht.
4. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit dies zulässig ist.

 

spalte2-footer